Burgstraße 4
56218 Mülheim-Kärlich
Telefon: 02630 1887
Handy: 0171 3103144
E-mail: info@fahrschule-poetsch.de
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)die gebaut und ausgelegt sind zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer und mit einer Länge von nicht mehr als 8 m,auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzungen: Klasse B
Befristung:
Klasse D1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten bzw. MPU-Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Einschluss: keine
Hinweise:Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachtens bzw. MPU-Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich. Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin",
2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Was Sie für die Antragsabgabe benötige?
Biometrisches Passbild
Personalausweiß oder Reisepass
Erste Hilfe Kurs
Sehtest
Führerschein
polizeiliches Führungszeugnis